Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter
Für Arbeiten auf dem Dach und in der Höhe ist das Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Pflicht. Damit Sie sich jederzeit auf Ihre PSA verlassen können, prüfen wir jegliche Schutzausrüstung herstellerunabhängig nach DGUV Regel 112-198/199 durch unsere zertifizierten Fachkräfte. Sollten wir bei der Prüfung feststellen, dass die Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung nicht mehr gewährleistet ist, können wir Ihnen gleich die notwendige Ersatzausrüstung anbieten. Damit Sie keine Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter haben und diese stets ein sicheres Gefühl beim Ausüben ihrer Tätigkeit haben.